Rahmenbedingungen

Als Klinische Psychologin und Gesundheitspsychologin arbeite ich methodenübergreifend, zielorientiert, theoretisch fundiert, empathisch und ressourcenorientiert. In der klinisch-psychologischen Intervention werden sämtliche Formen professioneller psychologischer Unterstützung bei der Bewältigung vorwiegend psychischer, aber auch sozialer und körperlicher Beeinträchtigungen und Störungen zusammengefasst.
Schwierigkeiten können demnach nicht nur psychischer, sondern auch sozialer und körperlicher Natur sein. Eine soziale Problematik, welche klinisch-psychologische Intervention erfordert, könnte neben Paar- und Familienschwierigkeiten auch Beeinträchtigungen bei der Bewältigung des Alltags sein, in der der Patient auf die Unterstützung anderer angewiesen ist, wie etwa in Form des betreuten Wohnens.
Körperliche Beeinträchtigungen, welche einen psychischen Leidensdruck verursachen stellen zum Beispiel chronische Rückenleiden dar: Schmerzpatienten erleben häufig eine starke psychische Belastung.
Gesundheitsförderung und Prävention sollen verhindern, dass sich psychische Beeinträchtigungen ausweiten oder überhaupt erst auftreten, im Sinne einer Vorsorgebehandlung.

Die psychologische Behandlung und Beratung dient neben der Vermittlung von Informationen der Verbesserung der Selbststeuerung und dem Aufbau von Handlungskompetenzen, der Orientierung und Entscheidungshilfe, der Hilfe bei der Bewältigung von Krisen.

Im psychologischen Erstgespräch geht es darum Sie kennenzulernen und Ihr(e) Anliegen zu besprechen sowie die weitere Vorgehensweise und die Ziele abzuklären.

Rahmenbedingungen
Nach einem Erstgespräch entscheiden Sie ob Sie sich mit Ihrem Anliegen bei mir gut aufgehoben fühlen.
Entscheiden Sie sich für eine Beratung finden diese in regelmäßigem Rhythmus statt und dauern üblicherweise 50 Minuten.
Die Anzahl der Einheiten ist abhängig von der Schwere der Symptome, den vereinbarten Zielen und der aktiven Bereitschaft und Ihrer Fähigkeit sich einzulassen und an den geplanten Veränderungen zu arbeiten.  Vereinbarte Termine sind bis zu 24 Werktagsstunden vorher abzusagen, andernfalls werden die Kosten vollständig in Rechnung gestellt (u.a. aufgrund von entstandenen Aufwänden, der Vorbereitungszeit und zur Verfügung gestellter Ressourcen).

Verschwiegenheit
Als Psychologin bin ich gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet, d.h. dass niemand etwas von dem, was in der Beratung besprochen wird, von mir erfährt. Diese Verschwiegenheitspflicht erachte ich überdies als absolut notwendige Voraussetzung für das Entstehen von Vertrauen zwischen mir und meinen Klienten.

Kosten
Da mir bewusst ist, dass die Kosten der Behandlung für den Klienten eine Belastung sein können, bin ich natürlich bemüht, die Beratungsdauer nach dem Motto „So lange wie nötig, so kurz wie möglich“ auszurichten.
Die tatsächlichen Kosten der Beratung werden im persönlichen Gespräch besprochen.